Das interne Gehör

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Die Menschenwürde und ihre Bedeutung für die Strafverteidigung

Die Menschenwürde bildet die Grundnorm des Rechtsstaatsprinzips. In ihr ist die Kernaussage der materiellen Rechtsstaatsidee verankert. Nach der an Immanuel Kant angelehnten Dürigschen Objektformel ist die Menschenwürde tangiert, «wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem blossen Mittel, zur vertretbaren Grösse herabgewürdigt» wird. Der Grundsatz der Menschenwürde verbietet negativ eine unmenschliche Behandlung. Positiv garantiert das Grundprinzip die Subjektqualität des Menschen.

Nach dem Verständnis der Strafverteidigung nach der Bergführermethode bedeutet im Rechtsalltag die aus der Menschenwürde fliessende positive Garantie der Subjektqualität des Menschen für die Strafverteidigung in Bezug auf die Mandantinnen und Mandanten im Ergebnis nichts anderes, als dass Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ihre Mandantinnen und Mandanten als Menschen wahrzunehmen und sie als solche zu behandeln haben, unabhängig davon, was ihnen vorgeworfen wird. Sie sind stets Subjekt, nicht Objekt. Die Menschenwürde verpflichtet die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger daher zur Menschlichkeit. Die Menschenwürde bildet dabei die Grundlage für den Umgang mit den Menschen, die der Strafverteidigung anvertraut sind.

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Das interne Gehör als Mittel, sowohl die Menschenwürde im Alltag zu leben, als auch der Funktion der Strafverteidigung nachzukommen

Das Mittel zur Umsetzung der positiven Garantie der Subjektqualität des Menschen bildet innerhalb der Bergführermethode das interne Gehör. Es soll für die Strafverteidigerin bzw. den Strafverteidiger im Rechtsalltag das Instrument bilden, um die Menschenwürde leben zu können. Das interne Gehör bedarf es gleichzeitig jedoch auch, um die Funktion der Strafverteidigung gemäss dem Verständnis der Bergführermethode korrekt wahrnehmen zu können. Mit dem internen Gehör werden die wesentlichen Aspekte der professionellen Beziehung zwischen der Strafverteidigerin bzw. dem Strafverteidiger und der Mandantin bzw. dem Mandanten erfasst und derart dargestellt, dass sie in der Praxis umgesetzt werden können. Das interne Gehör bildet eines der wichtigsten Instrumente, um eine Mandantin bzw. einen Mandanten gezielt und sicher durch das schwierige Gelände des realen Strafprozesses führen und begleiten zu können.

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Definition des internen Gehörs

Das interne Gehör beinhaltet im Rahmen einer zu etablierenden beidseitigen, in ihrem Kern ebenbürtigen, auf gegenseitigem Vertrauen und auf professioneller Nähe angelegten komplementären Interaktionsbeziehung alle Arten von Kommunikation und Handlungen, um die Mandantinnen und Mandanten als Menschen in ihrer Subjektqualität wahrzunehmen und zu behandeln, ihnen aktiv zuzuhören, sich in gesunder Skepsis mit ihnen mit der Lage auseinanderzusetzen, insbesondere ihre Interessen zu bestimmen, und darauf basierend mit ihnen den für sie optimalen Weg samt Umsetzung festzulegen, auf dem sie durch das schwierige Gelände des realen Strafprozesses zielorientiert und sicher zu führen und zu begleiten sind.

Darstellung

Das interne Gehör ist in sechs Teilaspekte unterteilt:

Download

Das interne Gehör wurde im Rahmen des Gesamtprojekts der Strafverteidigung nach der Bergführermethode bereits verschriftlicht. Die Niederschrift in Form eines anlässlich der Mitgliederversammlung 2024 des Vereins Anwalt der ersten Stunde, Kanton Schwyz, gehaltenen Referats steht zum Download zur Verfügung. Es sind Überarbeitungen des Referats vorgesehen. Anregungen und konstruktive Kritik sind erwünscht.