Das Fünf-Faktoren-Modell (Big Five) der Persönlichkeitspsychologie

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Menschenkenntnis und realer Strafprozess

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger haben es im realen Strafprozess mit dem gesamten Spektrum an Menschen zu tun, die in unserer Gesellschaft leben. Diese Menschen unterscheiden sich in ihrer Persönlichkeit, Intelligenz, Bildung, Erfahrung, ihrem Geschlecht, Alter, ihrer Gesundheit, gesellschaftlichen Stellung, Macht, ihren finanziellen Mitteln, Interessen und ihrer persönlichen Betroffenheit. Sie prägen in ihrer Unterschiedlichkeit den realen Strafprozess wesentlich. Für eine Strafverteidigerin bzw. einen Strafverteidiger ist es entsprechend von Bedeutung, Menschen bzw. ihre Persönlichkeiten einschätzen und ihr künftiges Verhalten antizipieren zu können. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger bedürfen der «Menschenkenntnis». Etwas, was sie im Rahmen ihrer Ausbildung nur in geringem Masse vermittelt erhalten. Oftmals stützen sich Juristen daher auf vermeintliche Weisheiten der Alltagspsychologie, die als Mittel zu mehr Menschenkenntnis jedoch kaum taugen. Mehr Menschenkenntnis lässt sich gestützt auf jüngere Erkenntnisse der Persönlichkeitspsychologie gewinnen, insbesondere aus dem auf einer empirischen Grundlage beruhenden Fünf-Faktoren-Modell, den Big Five der Persönlichkeitspsychologie.

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Persönlichkeitspsycholgie

Bei der Persönlichkeitspsychologie handelt es sich um «die empirische Wissenschaft von den individuellen Besonderheiten von Menschen in körperlicher Erscheinung, Verhalten und Erleben». Unter Persönlichkeit wird die Gesamtheit aller relativ stabilen, überdauernden Tendenzen bzw. Muster im Erleben und Verhalten eines einzelnen Menschen verstanden, die ihn ausmachen und von anderen Menschen unterscheidet. Bei der Persönlichkeit geht es um die «nichtpathologische Individualität eines Menschen in körperlicher Erscheinung, Verhalten und Erleben im Vergleich zu einer Referenzpopulation von Menschen gleichen Alters und gleicher Kultur». 

Für Laien wesentlich ist, dass es sich bei der Persönlichkeitspsychologie um eine empirische Wissenschaft handelt. Im Vergleich zur Alltagspsychologie vermag die Persönlichkeitspsychologie Aussagen über die menschliche Persönlichkeit zu liefern, die auf umfangreichen wissenschaftlichen Studien beruhen und auf die sich entsprechend deutlich fundierter abstellen lässt. Für die Strafverteidigung stellt sie entsprechend ein taugliches Instrument dar, um mehr über sich und Dritte zu lernen.

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Der Begriff der individuellen Besonderheit

Die individuelle Besonderheit des Menschen ist in der Persönlichkeitspsychologie von zentraler Bedeutung. Der Begriff der individuellen Besonderheit wird durch drei Hauptmerkmale bestimmt: 

1. Eine individuelle Besonderheit hat zeitlich stabil zu sein. Der Grad der Stabilität ist zu quantifizieren. 

2. Eine individuelle Besonderheit erfordert, dass die betrachtete Eigenschaft zwischen Menschen ähnlichen Alters und gleicher Kultur, d.h. im Vergleich zu einer Referenzpopulation variiert. 

3. Die Stabilität und Erklärung von Merkmalen bei pathologischen Varianten stellt sich oft andersartig als bei nichtpathologischen Normalvarianten der Persönlichkeit dar. Bei der individuellen Besonderheit sind pathologische Merkmale daher ausgeschlossen.

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Das Fünf-Faktoren-Modell

Das Fünf-Faktoren-Modell stellt ein zentrales Konzept innerhalb der Persönlichkeitspsychologie dar. Es handelt sich um ein Modell, in dem basierend auf der Sedimentationshypothese und dem lexikalischen Prinzip mit Hilfe des mathematischen Werkzeugs der Faktorenanalyse die Persönlichkeit eines Menschen auf fünf Hauptfaktoren reduziert werden konnte. Es gehört weltweit zu den am weitesten verbreiteten, einflussreichsten und anerkanntesten Persönlichkeitsmodellen. Mit den fünf Faktoren Extraversion-Introversion, Verträglichkeit, Offenheit für neue Erfahrungen Gewissenhaftigkeit und Neurotizismus werden dabei weite Bereiche der Persönlichkeit abgebildet. Das Modell gilt derzeit als das bestmögliche System zur Beschreibung der konstanten Persönlichkeitsmerkmale eines Menschen.

Mit den fünf Faktoren werden die geistigen Fähigkeiten eines Menschen, d.h. insbesondere seine Intelligenz und Aufmerksamsleistung nicht erfasst. Die Big Five bilden entsprechend nicht ab, wie effizient der kognitive Apparat eines Menschen arbeitet. Es geht bei den fünf Faktoren um die individuelle seelische Eigenart eines Menschen, d.h. um die tieferen Schichten seiner Individualität, die mit seinem Wesen, seiner Persönlichkeit zu tun haben. Mit den Big Five lassen sich diese Schichten der Individualität ziemlich treffsicher beschreiben. Zur Zeit stellen die Big Five das anerkannteste Modell innerhalb der Persönlichkeitspsychologie dar, um Menschen in ihrer individuellen seelischen Eigenart umschreiben, sie besser einschätzen und ihr künftiges Verhalten besser antizipieren zu können.

Die fünf Faktoren und ihre Facetten

Fritz Ostendorf und Alois Angleitner unterteilen gestützt auf die Vorarbeiten von Paul Costa und Robert McCrae die fünf Faktoren jeweilen in sechs Facetten (Unterfaktoren). Die sechs Facetten eines Faktors korrelieren statistisch gesehen dabei positiv miteinander, d.h. es gibt eine statistische Tendenz, dass sie bei einem Menschen ähnlich wie der Gesamtfaktor ausgebildet sind. In der Realität finden sich jedoch häufig auch inkonsistente Kombinationen an Unterfaktoren, d.h. einzelne Facetten, die abweichend von der statistischen Wahrscheinlichkeit in eine andere Richtung verlaufen, als der Hauptfaktor.

Die fünf Faktoren und ihre Facetten:

Download

Das Fünf-Faktoren-Modell wurde im Rahmen des Gesamtprojekts der Strafverteidigung nach der Bergführermethode bereits verschriftlicht. Das Skript steht in einer Beta-Version zum Download zur Verfügung. Es sind Überarbeitungen des Skripts vorgesehen. Anregungen und konstruktive Kritik sind erwünscht.