Die Metapher des Bergführers

Die Tätigkeit einer Bergführerin bzw. eines Bergführers

Bei Bergführerinnen und Bergführer handelt es sich um hochqualifizierte Allrounder, die Menschen in den verschiedensten Bergsportdisziplinen (Berg-, Ski-, Kletter- und Wandertouren, Expeditionen) sowohl im Sommer, als auch im Winter professionell führen und begleiten. Sie sind auch als Ausbildner tätig. 

Bergführerinnen und Bergführer planen ein Tour sorgfältig. Sie berücksichtigen bei der Routenwahl neben den individuellen Fähigkeiten ihrer Gäste die Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnisse sowie die Schwierigkeiten der Tour. Besondere Beachtung schenken sie den Schlüsselstellen. Sie sorgen für eine angemessene Sicherheitsausrüstung ihrer Gäste, nehmen eine professionelle Gefahren- und Risikobeurteilung vor und wählen darauf gestützt eine Route mit akzeptablen Restrisiko. Bergführerinnen und Bergführer obliegt gegenüber ihren Gästen eine erhöhte Fürsorgepflicht.

Im sicherheitsrelevanten Bereich kommunizieren sie mit ihren Gästen klar und präzise, wo notwendig direktiv. Sie kontrollieren auf der Tour fortlaufend das Befinden ihrer Gäste, bringen ihnen Empathie und Geduld entgegen, nehmen ihre Bedürfnisse und Sorgen ernst, bieten bei Bedarf emotionalen Support, ermutigen und motivieren sie, wenn sie sich überfordert fühlen und helfen ihnen, ihre Grenzen zu erweitern, ohne sie zu überfordern.

Gleichzeitig analysieren sie fortlaufend die Einhaltung des Zeitplans, die Gefahren wie Veränderungen der Wetter-, Gelände-, Schnee- und Lawinenverhältnisse, die Begehbarkeit der Schlüsselstellen sowie das Leistungsvermögen ihrer Gäste. Sie treffen darauf basierend die notwendigen Sicherheitsmassnahmen. Im Zweifelsfall brechen sie eine Tour ab, sofern sie die Sicherheit ihrer Gäste nicht mehr zu gewährleisten vermögen bzw. wenn der Bereich des akzeptablen Restrisikos verlassen werden müsste.

Neben der im Zentrum stehenden Sicherheit üben sie einen respektvollen Umgang mit der Natur, der Landschaft und der Kultur. Sie sind darum bemüht, ihren Gästen unvergessliche Erlebnisse in den Bergen zu ermöglichen.

Die Ausbildung zur Bergführerin bzw. zum Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis

Im alpinistischen Bereich können diverse zivile und militärische Ausbildungen mit unterschiedlichen Ausrichtungen auf verschiedenen Leistungsniveaus absolviert werden. Die Schweizerische Armee bildet beispielsweise im Kompetenzzentrum Gebirgsdienst in Andermatt ihre Gebirgsspezialisten aus, militärische Bergführer, denen auch international Respekt entgegengebracht wird.

Im Zivilen bieten insbesondere Jugend + Sport, der Schweizerische Alpenclub, die Alpine Rettung Schweiz sowie der Schweizerische Bergführerverband diverse Ausbildungen an.

Die in der Schweiz anspruchsvollste alpinistische Ausbildung bildet diejenige zur Bergführerin bzw. zum Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis. Sie dauert nach einem Aufnahmeverfahren drei Jahre. Das erste Ausbildungsjahr besteht aus diversen Modulen. Es gilt als anspruchsvoll und stark selektiv. Wer es besteht, wird vom Bergführerkandidaten zum Bergführeraspiranten.

Im zweiten Ausbildungsjahr ist neben einem weiteren Ausbildungsmodul der praktische Nachweis von mindestens 30 Pflichttouren mit Gästen in direkter Begleitung und unter Aufsicht von Bergführerinnen und Bergführern zu erbringen. Zudem sind mindestens zehn anspruchsvolle Privattouren im Hochgebirge auf höchstem Leistungsniveau zu absolvieren. Im dritten Ausbildungsjahr besuchen die Aspiranten weitere Ausbildungsmodelle, bevor sie zu den Abschlussprüfungen zugelassen werden. Wer die gesamte Ausbildung erfolgreich absolviert hat, wird Bergführerin bzw. Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis.

Das Bild wurde mit KI erstellt.

Die Metapher

Die Tätigkeit eines Strafverteidigers ist in weiten Teilen der Gesellschaft negativ besetzt. Sie lässt sich nur schwer vermitteln. Selbst Juristen, die Strafrecht nie vertieft praktiziert haben, fällt es erfahrungsgemäss in aller Regel schwer, sich im schwierigen Gelände des realen Strafprozesses adäquat und sicher zu bewegen.

Ich verwende für die Beschreibung meiner Tätigkeit daher seit Jahren die positiv besetzte Metapher des Bergführers. Die Metapher wird von meinen Mandantinnen und Mandanten regelmässig sowohl intuitiv verstanden, als auch geschätzt.

Ich kann ihnen mit der Metapher in den meisten Situationen bildhaft gut aufzeigen, wie wir uns gemeinsam sinnvoller Weise im schwierigen Gelände des realen Strafprozesses bewegen sollten, um möglichst sicher und zielorientiert auf den vorgegebenen Gipfel zu gelangen.

Die Metapher vermag zudem gut darzustellen, dass es zum Kern der Strafverteidigung gehört, Menschen im schwierigen Gelände des realen Strafprozesses zu führen und zu begleiten, um ihnen das Begehen von Geländebereichen zu ermöglichen, die sie alleine kaum bewältigen könnten. Die Metapher schafft Sicherheit und Vertrauen.

Insofern lässt sich Strafverteidigung auch als das zielgerichtete sichere Führen und Begleiten von Menschen im schwierigen Gelände des realen Strafprozess bezeichnen.

Mein Bezug zu den Bergen

Ich bin weder Bergführer noch Alpinist. Ich bin Strafverteidiger.

Mein Bezug zu den Bergen gründet in meiner Sozialisation. Ich bin am Beginn des Alpennordhangs in Goldau mitten im Bergsturzgebiet zwischen Rigi und Rossberg aufgewachsen. Ich bin seit meiner Kindheit mit den Bergen vertraut und den Umgang mit Naturgewalten gewohnt. Ich fühle mich in der Bergwelt wohl.

Ich bewege mich in ihrer Erhabenheit in Demut und Ehrfurcht. Im Herzen bin ich ein Bergler. Die Tätigkeit eines Bergführers ist mir von ihrem Wesen her daher keineswegs fremd. Sie weist zahlreiche Parallelen zu meiner eigenen als Strafverteidiger auf.